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Unsere Leistungen

Seit

2012

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Maik Herrmann

Gründer

Die Fahrzeugklassen die Wir Ausbilden

Klasse
B / BF17*

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1 und A2 – mit einer zulässigen Gesamtmasse bis max. 3.500 kg und zur Beförderung mit nicht mehr als acht Sitzplätzen, außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis. Max. 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt).

*ab 17 Jahren bei begleitetem Fahren

Klasse
B / BF17*
Mindestalter

17* / 18 Jahre

Beinhaltet

AM, L

Vorbesitz
kein
Klasse
B197

(Klasse B/BF17* mit Schlüsselzahl 197)

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1 und A2 – mit einer zulässigen Gesamtmasse bis max. 3.500 kg und zur Beförderung mit nicht mehr als acht Sitzplätzen, außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis. max. 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt).

*ab 17 Jahren bei begleitetem Fahren

Kombiausbildung auf einem Automatik- und Schaltgetriebefahrzeug

  • der größte Teil der Ausbildung erfolgt auf einem einfach zu fahrenden Automatikfahrzeug
  • die Fahrstunden auf dem Schaltgetriebefahrzeug sind in die Ausbildung integriert (10 Fahrstunden)
  • eine 15-minütige Testfahrt mit deiner Fahrlehre dient als Nachweis der Schaltkompetenz
  • die Fahrprüfung erfolgt auf einem Automatikfahrzeug
  • nach der Prüfung dürfen Schalt- und Automatikfahrzeuge gefahren werden
Klasse
B / BF17*
Mindestalter

17* / 18 Jahre

Beinhaltet

AM, L

Vorbesitz
kein